Lüftung
Die Lüftung ist noch nicht fertig geplant. Angebote von Firmen lagen zwischen 4.000 Euro und 14.000 Euro. Dies überschreitet das mögliche Budget bei weitem. Daher wird auch die Lüftung selbst geplant und gebaut werden. Hilfreiche Auslegungshinweise sind in einschlägigen Normen (z.B. DIN 1946 und 13779 und DIN EN 15251) und VDI-Richtlinien (z.B. 2081, 3731, 6022) gegeben. Nationale Verordnungen sind zu beachten.
Schalltechnische Notwendigkeiten bei der Planung einer möglichst lautlosen Lüftungsanlage sind
- Maßnahmen zur Dämpfung der Schallleitung im Luftkanal (Schalldämpfer),
- möglichst niedrige Geschwindigkeit der in den Kanälen strömenden Luft (siehe Abbildung 6.1.4.1 ),
- Verhinderung unnötiger Turbulenzen (z.B. an scharfen Kanten und Ecken)
- und Körperschallentkopplung von Ventilatoren.
Die DIN 15996 empfiehlt für Betriebe, in denen Tonbearbeitung stattfindet auf Seite 29:
Entsprechend der Nutzung eines Raumes wird vom Anwender ein höchstzulässiger Dauergeräuschpegel festgelegt. Der höchstzulässige Dauergeräuschpegel wird für die Terzmittenfrequenzen von 50 Hz bis 10 kHz als Terz-Schalldruckpegel LpFeq, T-30 s (siehe DIN 45641) in Form einer Tabelle oder Grenzkurve (GK) angegeben. Die Angabe von Einzahlwerten ist nicht ausreichend. Das Dauergeräusch darf keine tonalen oder periodischen Komponenten enthalten. Die Grenzkurven weichen je nach Raumnutzung erheblich voneinander ab. Überschreitungen der höchsten einer Raumgruppe zugeordneten Grenzkurve sind nicht zulässig. Die Grenzkurven sind aus den international bekannten „Noise Rating“-Kurven (NR) abgeleitet (siehe Bild 22).